Ich verfüge über eine Kassenzulassung der kassenärztlichen Vereinigung, sodass die Kosten für die Therapie in meiner Praxis durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
In der Regel werden die Therapiekosten durch die privaten Krankenkassen erstattet. Bitte informieren Sie sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen (Umfang der Kostenerstattung, Antragsverfahren, notwendige Formulare) vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherungsträger.
Aufwendungen für ambulante Psychotherapie sind beihilfefähig und werden bei Beihilfeberechtigten in der Regel durch die Beihilfe getragen. Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle über die Konditionen und beantragen Sie nach Durchführung des Erstgesprächs die Zusendung der erforderlichen Antragsformulare.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Dann kontaktieren Sie uns.
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt (i. d. R. der Hausarzt). Die Antragstellung erfolgt an die Heilfürsorge.
Angehörige der Bundeswehr benötigen zur Durchführung einer Psychotherapie eine Überweisung mit Genehmigung von fünf probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.
Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherer können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen, wenn z. B. Ihre Beschwerden durch einen Wege- oder Arbeitsunfall verursacht sind (Traumatisierung o. ä.). Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn hinsichtlich der Konditionen bei der für Sie zuständigen Versicherung.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis auch selbst tragen. In diesem Fall orientiert sich mein Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dies gilt auch für Coaching und Paartherapie, da es sich hierbei um Leistungen handelt, die für gewöhnlich von den Krankenkassen nicht bezahlt werden.