Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung, ein Coaching oder eine Paartherapie in meiner Praxis interessieren oder die Notwendigkeit einer solchen abklären möchten, nehmen Sie zunächst bitte telefonischen Kontakt während der Telefonsprechstunden auf. Sollten akut keine Termine frei sein, können wir Sie auf Wunsch auf die Warteliste aufnehmen.
Das erste Gespräch wird als psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt. Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ist hierzu in aller Regel nicht erforderlich, bringen Sie bitte lediglich Ihre Gesundheitskarte der Krankenkassen mit. Die Sprechstunde dient der Klärung grundlegender Fragen, z. B. ob eine Psychotherapie in Ihrem Fall überhaupt notwendig ist. Hierzu erfolgt eine durch wissenschaftlich fundierte Tests unterstützte erste Diagnostik. Bei Vorliegen eines psychischen Störungsbildes werde ich mit Ihnen klären, ob für Ihre Beschwerden eine Behandlung mittels kognitiver Verhaltenstherapie im ambulanten Setting sinnvoll ist. Falls notwendig, werde ich Sie über alternative oder zusätzliche Therapieangebote und Hilfsmaßnahmen informieren (z. B. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen).
Sollte bei Ihnen kein psychisches Störungsbild vorliegen, das eine psychotherapeutische Behandlung erfordert, Sie aber dennoch professionelle Hilfe wünschen, etwa weil Sie einer sich anbahnenden psychischen Erkrankung vorbeugen oder Probleme in Ihrer Partnerschaft bewältigen möchten, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Coachings oder einer Paartherapie (siehe Leistungen).
Wird in der Sprechstunde hingegen deutlich, dass Sie therapeutische Unterstützung benötigen und von einer ambulant durchgeführten Verhaltenstherapie auch voraussichtlich werden profitieren können, entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen. Möglich ist es, nach dem Erstgespräch weitere Probesitzungen mit anschließender Beantragung einer Psychotherapie durchzuführen: Die sogenannte Probatorik.
Wollen Sie mehr über die Kosten
einer Behandlung erfahren?
Gesetzlich Krankenversicherte können alternativ bei besonders dringendem Behandlungsbedarf, etwa bei Vorliegen einer akuten Krisensituation, vor der Probatorik zunächst eine Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen) in Anspruch nehmen. Diese muss der Krankenkasse lediglich angezeigt werden, sodass ein schneller Behandlungsbeginn mit dem Ziel der psychischen Stabilisierung möglich ist. Nur wenn nach Abschluss der Akuttherapie weiterer Behandlungsbedarf bestehen sollte, schließt sich dann die Probatorik an.
Seit 01.07.2024 ist die Durchführung von Akuttherapien grundsätzlich auch bei Versicherten privater Krankenkassen (auch: Postbeamtenkrankenkasse und Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) möglich. Stand Herbst 2024 empfehle ich Ihnen bei Interesse dennoch, dass Sie sich vorsichtshalber bei Ihrem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob es die Kosten einer Akutbehandlung übernimmt. Beihilfeberechtigte sind von dieser Neuregelung leider derzeit noch ausgeschlossen.
Die Probatorik selbst erstreckt sich über mindestens zwei (maximal vier bei gesetzlich, i. d. R. fünf bei privat Krankenversicherten) Sitzungen. Diese dienen der Vertiefung der Diagnostik, der Erstellung Ihres individuellen Störungsmodells (Klärung von Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltenden Faktoren Ihrer Symptomatik) und der Festlegung überprüfbarer Ziele – basierend auf den genannten Punkten werde ich Ihnen zum Abschluss der Probatorik einen Behandlungsplan vorstellen. Für uns beide sind diese ersten Probesitzungen zudem wichtig, um herauszufinden, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt: Eine vertrauensvolle Therapiebeziehung ist wesentliche Grundlage für einen erfolgreiche Psychotherapie. Hören Sie diesbezüglich bitte gut auf Ihr Bauchgefühl. Selbstverständlich können Sie während der Probatorik auch Psychotherapeuten anderer Praxen „ausprobieren“.
Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen kann dann die „eigentliche“ Psychotherapie beantragt werden. Hierfür wird in aller Regel ein sogenannter Konsiliarbericht benötigt, der von Ihrem Arzt (meist Hausarzt oder Psychiater) ausgefüllt wird. Abhängig von bestimmten Faktoren (z. B. Schwere und Komplexität Ihrer Beschwerden) wird zunächst eine Kurz- oder auch gleich eine Langzeittherapie beantragt. Eine Kurzzeittherapie umfasst zweimal 12, insgesamt also 24 Sitzungen für gesetzlich Versicherte; auch manche Beihilfestellen bewilligen 24 Sitzungen Kurzzeittherapie, andere nur 10. Eine Langzeittherapie kann sich auf bis zu 60 Sitzungen erstrecken, in Ausnahmefällen aber noch fortgeführt werden. Maximal können so insgesamt 80 Sitzungen durchgeführt werden. Kurz vor Ablauf unserer Sitzungskontingente werde ich Sie informieren, sodass wir gemeinsam entscheiden können, ob eine weitere Behandlung notwendig und sinnvoll ist. Selbstverständlich kann eine Psychotherapie nach gemeinsamer Absprache auch immer vor Ausschöpfung des Kontingents beendet werden, etwa wenn der gewünschte Therapieerfolg bereits früher eintritt.
Achtung: Private Versicherungen haben oft, teils auch von Vertrag zu Vertrag individuelle Regelungen, wieviele Sitzungen Psychotherapie sie insgesamt oder durchaus auch innerhalb eines Jahres bezahlen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich also bei Ihrer Versicherung, was Ihr persönlicher Versicherungstarif vorgibt.
Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten, wobei je nach Beschwerden Doppelsitzungen zwischenzeitig sinnvoll sein können. Insbesondere zu Behandlungsbeginn finden Sitzungen für gewöhnlich einmal pro Woche statt, die Abstände werden während des Therapieverlaufs an Ihrem individuellen Bedarf orientiert vergrößert.
Sollten Sie sich für die Aufnahme eines Coachings oder einer Paartherapie entscheiden, legen wir die Rahmenbedingungen gemeinsam fest. Da die Krankenkassen für diese Leistungen in aller Regel nicht aufkommen, gibt es auch keine Vorgaben.